Einer der wichtigsten Fachbereiche unserer Kanzlei, in dem wir über große Erfahrung verfügen, ist das Bau- und Immobilienrecht. Den Eigentümern, Wohngemeinschaften, Bauherren, Bauträgern, Projektanten und Auftragnehmern bieten wir eine komplexe Rechtsbetreuung u.a. in folgenden Bereichen an:
- Analyse der Rechtslage der Immobilie;
- Erwerb des Eigentumsrechts bzw. des Erbnießbrauchrechts von der Staatskasse oder der Gebietskörperschaft;
-
Erwerb und Veräußerung von Immobilien;
- Aufhebung des Mieteigentumsrechts an der Immobilie;
- Zusammenlegung und Teilung von Immobilien;
- Angelegenheiten im Bereich der Geodäsie und Kartographie;
- Einholung des Bauvorbescheids;
- Teilnahme an der Studie über die Bedingungen und Richtungen der Flächennutzung der Gemeinde sowie den Flächennutzungsplänen;
- Entschädigungen aufgrund des Inkrafttretens des Flächennutzungsplans;
- Anmeldung der Bauarbeiten und Einholung der Bau- und Abbruchgenehmigung;
- Bauprozess, darunter Vertragsabschluss und -abwicklung sowie Führung von Streitigkeiten mit Bauherren, Bauträgern, Projektanten und Auftragnehmern;
- Abschluss und Abwicklung von Bauträgerverträgen;
- Führung von Verfahren vor den Behörden der Bauaufsicht;
- Enteignung von Immobilien;
- Führung sämtlicher Gerichts- und Verwaltungsverfahren im Bereich der Immobilien.