Sie haben das Recht uns auszuprobieren >>>

Honorar

Das Honorar der Rechtskanzlei wird mit jedem Mandanten individuell vereinbart.

Die Honorarsätze werden je nach der Art der zu erbringenden Dienstleistungen sowie der erforderlichen Qualifikationen und Berufserfahrung angeboten.

Die grundlegende Abrechnungseinheit ist eine Arbeitsstunde der Mitarbeiter der Kanzlei.

Es ist auch möglich, das Honorar aufgrund eines Pauschalsatzes für einen Abrechnungszeitraum oder als ein Betrag für die Ausführung der vereinbarten Handlungen bzw. Aufgaben festzulegen.

Die Kanzlei ist aufgeschlossen, verschiedene mandantenspezifische Abrechnungsmethoden anzuwenden.

Die Kanzlei bietet auch die Möglichkeit an, die Dienstleistungen mit einer Zahlungskarte zu begleichen.