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Bau- und immobilienrecht

Einer der wichtigsten Fachbereiche unserer Kanzlei, in dem wir über große Erfahrung verfügen, ist das Bau- und Immobilienrecht. Den Eigentümern, Wohngemeinschaften, Bauherren, Bauträgern, Projektanten und Auftragnehmern bieten wir eine komplexe Rechtsbetreuung u.a. in folgenden Bereichen an:

  • Analyse der Rechtslage der Immobilie;
  • Erwerb des Eigentumsrechts bzw. des Erbnießbrauchrechts von der Staatskasse oder der Gebietskörperschaft;
  • Erwerb und Veräußerung von Immobilien;

  • Aufhebung des Mieteigentumsrechts an der Immobilie;
  • Zusammenlegung und Teilung von Immobilien;
  • Angelegenheiten im Bereich der Geodäsie und Kartographie;
  • Einholung des Bauvorbescheids;
  • Teilnahme an der Studie über die Bedingungen und Richtungen der Flächennutzung der Gemeinde sowie den Flächennutzungsplänen;
  • Entschädigungen aufgrund des Inkrafttretens des Flächennutzungsplans;
  • Anmeldung der Bauarbeiten und Einholung der Bau- und Abbruchgenehmigung;
  • Bauprozess, darunter Vertragsabschluss und -abwicklung sowie Führung von Streitigkeiten mit Bauherren, Bauträgern, Projektanten und Auftragnehmern;
  • Abschluss und Abwicklung von Bauträgerverträgen;
  • Führung von Verfahren vor den Behörden der Bauaufsicht;
  • Enteignung von Immobilien;
  • Führung sämtlicher Gerichts- und Verwaltungsverfahren im Bereich der Immobilien.